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Zahnzusatzversicherung

Grundsätzlich kann eine Zahnzusatzversicherung jedem Menschen empfohlen werden, denn sie sichert den Verbraucher in dem Moment ab, wenn die gesetzlichen Krankenkassen ihre Leistungen verweigern. Und dabei muss eine solche Versicherung noch nicht einmal teuer sein, denn guten Versicherungsschutz gibt es, je nach Anbieter, zwischen 20 und 50 Euro monatlich, wobei dies auch vom Alter des Versicherungsnehmers abhängig ist.

Von den gesetzlichen Krankenkassen hat der Verbraucher nur noch einen geringen Festzuschuss zu erwarten, wenn zum Beispiel ein Zahnersatz erforderlich wird. Hierbei ist es allerdings auch völlig unerheblich, ob der Patient einen fehlenden Zahn mit einer einfachen Brücke oder einem teuren Implantat ersetzen lässt. Prinzipiell errechnet sich die Erstattung nach einer medizinisch ausreichenden, aber wirtschaftlichen Versorgung.

Seit dem Jahr 2005, aufgrund einer Neuregelung, nimmt die Nachfrage an Zahnzusatzversicherung stetig zu, denn alles was über eine festgesetzte Regelversorgung hinausgeht, muss der Patient mit eigenen finanziellen Mitteln finanzieren. Aber selbst wer sich nur an diese Regelleistungen hält, muss zwischen 35 und 50 Prozent der Kosten selbst finanzieren, was unter anderem davon abhängt, wie oft der Patient der Zahnarzt aufsucht.

Wer sich für den Abschluss einer Zahnversicherung entscheidet, sollte im Versicherungsvertrag weder falsche Angaben machen, noch eventuell vorhandene Zahnprobleme verschweigen. Prinzipiell haben die Versicherungsgesellschaften durchaus das Recht, dass sie sich mit dem behandelnden Zahnarzt in Verbindung setzen und Nachforschungen anstellen. Stellt sich heraus, dass der Versicherungsnehmer fehlerhafte Angaben gemacht hat, dann kann die Versicherung den Vertrag ablehnen oder auch kündigen. Bereits beanspruchte Leistungen dürfen dann auch zurückgefordert werden.

Bei einer Zahnversicherung gibt es zwei mögliche Arten von Angeboten, wobei die Beiträge entweder nach Art der Lebensversicherung oder nach Art der Schadenversicherung kalkuliert werden können. Tarife nach Art der Schadenversicherung haben in der Regel meist eingebaute Beitragsstufen, welche eintreten, wenn der Versicherungsnehmer ein gewisses Alter erreicht hat. Nach Art der Lebensversicherung wird der Beitrag häufig angehoben, wenn die Versicherungsgesellschaft feststellt, dass die tatsächlichen Ausgaben dauerhaft höher sind, als vorher kalkuliert wurde. Grundsätzlich können die Beiträge allerdings bei beiden Varianten von der Versicherungsgesellschaft angehoben werden.

Hinweis:
- Prinzipiell sollte eine Zahnversicherung bereits frühzeitig abgeschlossen werden, denn wenn eine Behandlung erforderlich ist, bevor der Versicherungsvertrag unterschrieben wurde, dann übernimmt die Versicherungsgesellschaft die anfallenden Kosten nicht. Auch bei der Zahnversicherung gelten gewisse Wartezeiten!
- Bei Beitragserhöhungen sollte nicht sofort die Versicherungsgesellschaft gewechselt werden, damit unter Umständen keine neue Wartezeit eintritt. Oftmals lohnt sich eine Verhandlung mit der bisherigen Versicherung, um in einen günstigeren Tarif wechseln zu können.

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